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V1539-14 ·11. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Einkommensteuerbefreiung bei Auslandsarbeit und konzerninternen Dienstleistungen

Es wird geprüft, ob ein Arbeitnehmer, der in permanente Betriebsstätten eines Unternehmens derselben Gruppe in Frankreich und Deutschland entsandt wird, die Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung der Befreiung die Dienstleistung der nicht ansässigen Einheit gemäß den Vorschriften zur Körperschaftsteuer einen Vorteil oder Nutzen bringen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die steuerliche Befreiung bei grenzüberschreitenden Entsendungen innerhalb von Unternehmensgruppen und betont die Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Nutzens für die ausländische Betriebsstätte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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