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V1523-25 ·21. August 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Berichtigung des in der ITP-Selbstveranlagung angegebenen Wertes möglich, wenn dieser die höchste Bemessungsgrundlage darstellt

Die Anfragende erkundigt sich, ob der Inhalt einer ITP-Selbstveranlagung nach dem Erwerb einer Immobilie korrigiert werden kann. Die DGT stellt fest, dass mangels eines Katasterreferenzwertes die Bemessungsgrundlage der jeweils höchste Wert aus dem erklärten Wert, dem vereinbarten Preis oder dem Marktwert ist. Da der erklärte Wert in diesem Fall die höchste Größe darstellt, ist eine Berichtigung ausgeschlossen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeit ein, Steuererklärungen im Bereich der Grunderwerbsteuer nachträglich zu korrigieren, wenn der ursprünglich angegebene Wert bereits die höchste der gesetzlich vorgesehenen Bemessungsgrundlagen darstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-08-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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