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V1517-23 ·2. Juni 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schenkung von Immobilien an eine nach Gesetz 49/2002 begünstigte Stiftung ist von der Körperschaftsteuer befreit

Ein gemeinnütziger Verein erkundigt sich, ob der durch die unentgeltliche Schenkung von Immobilien an eine Stiftung erzielte Wertzuwachs von der Körperschaftsteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte gemäß Gesetz 49/2002 steuerfrei sind, wenngleich die Schenkung keinen abzugsfähigen Aufwand darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerbefreiung für Wertzuwächse bei Immobilienübertragungen an begünstigte Stiftungen, schließt jedoch gleichzeitig den Betriebsausgabenabzug für die schenkende Einheit aus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-06-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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