Zum Inhalt springen
V1501-24 ·18. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kinder unter 25 Jahren können in die gemeinsame Veranlagung einbezogen werden und den Mindestbetrag für Abkömmlinge beanspruchen

Es wird geklärt, unter welchen Bedingungen Kinder unter 25 Jahren in die gemeinsame Veranlagung einbezogen werden können und den Mindestbetrag für Abkömmlinge in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie Arbeitseinkommen erzielen. Die DGT stellt klar, dass die gemeinsame Veranlagung von Alter und Zusammenleben des Kindes abhängt. Der Anspruch auf den Mindestbetrag für Abkömmlinge setzt voraus, dass das Kind ein Nettoeinkommen von 8.000 Euro nicht überschreitet und keine Steuererklärung mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgibt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Regelung beeinflusst die steuerliche Belastung von Familien mit Kindern unter 25 Jahren, die über eigenes Arbeitseinkommen verfügen, da die Einhaltung spezifischer Einkommensgrenzen entscheidend für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt