Zum Inhalt springen
V1498-21 ·21. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

RETA-Beiträge, die von der Sozialversicherung zu tragen sind, gelten als Arbeitsertrag und abzugsfähige Betriebsausgabe

Ein Selbstständiger erkundigt sich, ob die während eines Krankheitsfalls von seiner Sozialversicherung (Mutua) übernommenen RETA-Beiträge steuerlich abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass diese Beiträge zwar zum Arbeitsertrag gehören, jedoch gleichzeitig als abzugsfähige Betriebsausgabe gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Selbstständige bei Arbeitsunfähigkeit und bestätigt deren Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt