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V1496-25 ·12. August 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einmalige Fortbildungsaktivitäten eines Freiberuflers unterliegen dem 21 %-igen MwSt.-Satz, sofern keine Befreiung für Privatunterricht vorliegt

Ein Sozialarbeiter erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für seine punktuellen Fortbildungen zu den Themen soziale Inklusion und Gleichstellung. Die DGT stellt fest, dass seine Dienstleistungen als Freiberufler der Steuer unterliegen und nur dann von der Steuer befreit werden können, wenn sie die Voraussetzungen für Privatunterricht durch natürliche Personen in Lehrplanfächern erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass professionelle Fortbildungsleistungen grundsätzlich der Mehrwertsteuer unterliegen und die Ausnahme für Privatunterricht eng auszulegen ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-08-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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