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V1495-14 ·9. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Umkehr der Steuerschuldnerschaft, wenn die Gemeinde nicht als Unternehmer oder Freiberufler agiert

Eine Gemeinde erkundigt sich, ob bei der Sanierung eines städtischen Gebäudes, das im Rahmen einer Konzession betrieben wird, die Umkehr der Steuerschuldnerschaft anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass diese Umkehr nicht anwendbar ist, da die Gemeinde nicht als Unternehmer oder Freiberufler handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Anwendung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft an die Ausübung einer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit gebunden ist, was die steuerliche Behandlung von Bauleistungen durch öffentliche Körperschaften beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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