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V1494-24 ·18. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des 0-Prozent-Steuersatzes bei Sachspenden an gemeinnützige Organisationen (Ley 49/2002)

Eine gemeinnützige Organisation erkundigt sich, ob die neuen Regelungen des Gesetzes 7/2022 bezüglich der Bemessungsgrundlage und des 0-Prozent-Steuersatzes bei Sachleistungen Anwendung finden. Die DGT bestätigt dies unter der Voraussetzung, dass die Organisation die Anforderungen des Gesetzes 49/2002 erfüllt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes für Sachspenden an steuerbegünstigte Organisationen unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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