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V1479-14 ·4. Juni 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vorliegen einer Betriebsstätte durch abhängige Vertreter oder feste Geschäftslokalität

Eine britische Gesellschaft prüft, ob durch die Nutzung eines Lagers einer Tochtergesellschaft und einen Partner mit Abschlussvollmacht eine Betriebsstätte in Spanien vorliegt. Die DGT stellt fest, dass das Vorhandensein eines Vertreters mit Befugnis zum Abschluss verbindlicher Verträge eine Betriebsstätte begründet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Kriterien für die Entstehung einer Betriebsstätte in Spanien, insbesondere durch die Tätigkeit von Vertretern mit Abschlussvollmacht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-06-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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