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V1475-21 ·19. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die 2.000-Euro-Beihilfe der Generalitat de Cataluña ist nicht von der Einkommensteuer (IRPF) befreit

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die wirtschaftliche Beihilfe der Generalitat de Cataluña für Selbstständige aufgrund der COVID-19-Pandemie gemäß Artikel 7 Buchstabe y) des LIRPF steuerfrei ist. Die DGT stellt fest, dass diese Befreiung nicht anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die erhaltenen Beihilfen als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln sind und nicht unter die spezifischen Steuerbefreiungen für bestimmte Leistungen fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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