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V1474-20 ·19. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Ausnahme von der Zurechnung von Immobilienerträgen während des COVID-19-Ausnahmezustands möglich

Eine Anfragende erkundigte sich, ob sie die Zurechnung von Immobilienerträgen für ihre Zweitwohnung während des COVID-19-Lockdowns aussetzen könne. Die DGT entschied, dass das Gesetz diese Umstände nicht vorsieht, um eine Ausnahme von der Zurechnungspflicht zu rechtfertigen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die steuerliche Zurechnung von Immobilienerträgen auch während außergewöhnlicher staatlicher Maßnahmen wie dem Ausnahmezustand unverändert bestehen bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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