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V1473-20 ·19. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Entgeltliche Überlassung von Eisenbahninfrastrukturen an Dritte unterliegt der MwSt.

Eine öffentliche Stelle erkundigte sich, ob die entgeltliche Überlassung von Eisenbahninfrastrukturen an Dritte (mittels Gebühren) sowie die Vermietung beweglicher Elemente der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Vorgänge steuerpflichtig sind und die Befreiung für öffentliche Verwaltungen keine Anwendung findet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Nutzung von Eisenbahninfrastrukturen durch Dritte gegen Entgelt als steuerpflichtige Leistung gilt, was die steuerliche Behandlung von Gebühren und Pachtverträgen im öffentlichen Sektor festigt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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