Zum Inhalt springen
V1472-24 ·18. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Organisation von Werbeverlosungen in Spanien unterliegt der Steuer auf Glücksspielaktivitäten

Ein internationales Schuhhandelsunternehmen erkundigt sich, ob ein zur Produktwerbung durchgeführter Gewinnspiel unter registrierten Webseiten-Nutzern einen steuerpflichtigen Tatbestand der Steuer auf Glücksspielaktivitäten darstellt. Die DGT stellt klar, dass die Tätigkeit steuerpflichtig ist, sofern sie in Spanien organisiert wird, unabhängig vom Wohnsitz der Teilnehmer.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Werbeverlosungen in Spanien organisieren, müssen die Steuer auf Glücksspielaktivitäten entrichten, auch wenn die Teilnehmer im Ausland ansässig sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt