Zum Inhalt springen
V1469-20 ·19. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Vorsteuerabzug für Insolvenzverwalter- und Anwaltskosten bei steuerfreien Tätigkeiten möglich

Eine in einem Insolvenzverfahren befindliche Gesellschaft fragt an, ob die Vorsteuer aus den Honoraren des Insolvenzverwalters und der Rechtsanwälte abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da diese Dienstleistungen einer zuvor ausgeübten steuerfreien Tätigkeit zugeordnet wurden, die keinen Abzugsberechtigung begründet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die strikte Anwendung des Kausalitätsprinzips beim Vorsteuerabzug: Kosten, die im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen stehen, können nicht geltend gemacht werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt