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V1459-24 ·17. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung von Krankenversicherungsbeiträgen gilt nur für den vom Arbeitgeber als Sachbezug übernommenen Teil

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob die vom Unternehmen für ihn und seine Familie gezahlten Krankenversicherungsbeiträge von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung nur für den Teil gilt, den das Unternehmen als vereinbarte Sachbezugsleistung übernimmt, nicht für den Teil, der dem Arbeitnehmer vom Gehalt abgezogen wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Versicherungsleistungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und grenzt die steuerfreie Sachbezugsleistung von Gehaltsabzügen ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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