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V1452-24 ·17. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anspruch auf das Startup-Sonderregime bei Zuzug nach Spanien als Geschäftsführer möglich

Ein tschechischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er bei einem Umzug nach Spanien zur Leitung einer Immobiliengesellschaft das Sonderbesteuerungsverfahren gemäß Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern der Umzug die Folge seiner Ernennung zum Geschäftsführer ist und weitere gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Tätigkeit als Geschäftsführer die Voraussetzung für die Anwendung des Startup-Sonderregimes erfüllen kann, sofern der Umzug unmittelbar mit dieser Funktion verknüpft ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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