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V1451-25 ·29. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der 30 %-Minderung bei Boni für Mitarbeiterbindung und Wettbewerbsverbotsentschädigungen

Der Anfragende erkundigt sich, ob Boni für Mitarbeiterbindung sowie Entschädigungen für Wettbewerbsverbote die Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt fest, dass dies in keinem der beiden Fälle anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich der Steuerermäßigung für unregelmäßige Einkünfte ein und stellt klar, dass Bindungsboni und Wettbewerbsverbote nicht unter die Regelung für Einkünfte mit einem Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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