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V1450-17 ·7. Juni 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Anspruch auf Abzug wegen geografischer Mobilität bei Annahme eines Stipendiums

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er nach einem Wohnortwechsel zur Durchführung eines vergüteten Stipendiums (mit Anmeldung bei der Sozialversicherung) Anspruch auf den Abzug für geografische Mobilität hat. Die DGT stellt klar, dass da es sich um ein Stipendium und nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt, die Voraussetzungen für diesen Abzug nicht erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Stipendien, auch wenn sie vergütet werden und sozialversicherungspflichtig sind, nicht als Arbeitsverhältnis im Sinne der Steuerermäßigung für geografische Mobilität gelten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-06-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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