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V1448-15 ·11. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Veröffentlichung der Beteiligung eines Kooperationspartners durch die Einrichtung stellt keine Dienstleistung dar

Es wird angefragt, ob die Bekanntmachung der Beteiligung eines Partners an einer Kooperationsvereinbarung zwischen Unternehmen eine Dienstleistung darstellt oder ob die Einrichtung darüber ohne kommerzielle Absicht informieren darf. Die DGT stellt klar, dass die Einrichtung die Beteiligung über beliebige Medien verbreiten darf, dies jedoch keine Werbedienstleistung ist und der Partner seine Beteiligung unabhängig von der Vereinbarung bekanntgeben kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Information über Sponsoring- oder Kooperationsaktivitäten durch gemeinnützige Organisationen nicht als steuerpflichtige Dienstleistung gewertet wird, was die administrative Handhabung von Partnerschaften erleichtert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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