Zum Inhalt springen
V1445-15 ·8. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen an Gesellschafter für nicht-geschäftsführende Leistungen sind unter bestimmten Bedingungen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit

Eine Gesellschaft fragt an, ob Zahlungen an ihre Gesellschafter für professionelle Dienstleistungen (Bauleiter und Rechtsanwalt) als Arbeitslohn oder als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu qualifizieren sind. Die DGT stellt fest, dass diese Zahlungen bei Erfüllung der Anforderungen des LIRPF die Natur von Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit haben.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Vergütungen an Gesellschafter, die neben ihrer Geschäftsführung zusätzliche professionelle Dienstleistungen erbringen, und betont die Notwendigkeit der Einhaltung von Fremdvergleichsgrundsätzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt