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V1443-14 ·30. Mai 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mietboote in Spanien müssen die spezifische Befreiung nach Art. 66.1 lit. g) beantragen

Ein nicht in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob für zur Vermietung bestimmte Boote Befreiungen von der IEDMT (Steuer auf die Registrierung von Wasserfahrzeugen) gelten. Die DGT stellte klar, dass die nautische Chartertätigkeit in Spanien nicht unter die Befreiung für aus einem anderen Mitgliedstaat angemietete Mittel fällt, sondern unter die spezifische Befreiung für Vermietungsaktivitäten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Charterbooten und stellt klar, dass die Anwendung der Befreiung von der Registrierungssteuer strikt nach der Art der Tätigkeit (Vermietung vs. Anmietung aus dem EU-Ausland) erfolgen muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-05-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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