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V1440-15 ·8. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Fusionen und Spaltungen gilt nicht bei der Abspaltung von Vermögenswerten ohne eigenständigen Geschäftsbereich

Ein Steuerpflichtiger plant eine Reihe aufeinanderfolgender Transaktionen (Sacheinlage, finanzielle Spaltung und Wertpapieraustausch), um seine Unternehmensstruktur neu zu ordnen. Die DGT stellt fest, dass die Kombination aus Sacheinlage und finanzieller Spaltung darauf abzielt, die gleichen Wirkungen wie eine Abspaltung von Vermögenswerten zu erzielen, die keinen eigenständigen Geschäftsbereich bilden. Da dies nicht unter die Sonderregelung fällt, wird die steuerliche Begünstigung versagt, obwohl die wirtschaftlichen Beweggründe plausibel erscheinen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung der steuerlichen Sonderregelung für Umstrukturierungen ein, wenn die Abspaltung keine funktionalen Geschäftsbereiche umfasst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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