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V1438-18 ·29. Mai 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Öffentlich-rechtliche Körperschaft kann sich aufgrund ihrer Rechtsform nicht auf das Regime des Gesetzes 49/2002 berufen

Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft der Regionalregierung von Andalusien hat angefragt, ob sie das steuerliche Regime für gemeinnützige Organisationen gemäß dem Gesetz 49/2002 anwenden kann. Die DGT antwortete mit Nein, da die Körperschaft keine der durch dieses Gesetz geforderten Rechtsformen besitzt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße Gemeinnützigkeit nicht ausreicht, um das steuerliche Sonderregime in Anspruch zu nehmen; die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsform ist eine zwingende Voraussetzung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-05-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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