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V1435-22 ·20. Juni 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf von Gemälden durch Künstler: Mögliche Umsatzsteuerpflicht und Besteuerung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Ein Hobbykünstler erkundigt sich nach der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht beim Verkauf seiner Gemälde auf einer Ausstellung. Die DGT stellt klar, dass die Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist, sofern die Absicht besteht, am Markt teilzunehmen. In diesem Fall unterliegen handgefertigte Gemälde einem Umsatzsteuersatz von 10 % und müssen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Einkommensteuer (IRPF) angegeben werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Künstler müssen bei regelmäßiger Marktteilnahme ihre Tätigkeit als gewerblich anmelden, was zur Umsatzsteuerpflicht und zur steuerlichen Erfassung als Selbstständige führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-06-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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