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V1434-16 ·6. April 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Abzugs für geografische Mobilität, wenn die versetzte Tätigkeit nicht fortgesetzt wird

Der Anfragende erkundigt sich, ob er nach der Anwendung im Jahr 2014 den Abzug für geografische Mobilität im Jahr 2015 geltend machen kann, obwohl er 2015 nicht mehr an dem Arbeitsplatz tätig ist, der den Umzug veranlasste. Die DGT stellt klar, dass der Abzug gemäß Artikel 20 nicht anwendbar ist, jedoch die zusätzlichen abzugsfähigen Ausgaben gemäß Artikel 19 zulässig bleiben.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Der Steuerpflichtige verliert den Anspruch auf den spezifischen Mobilitätsabzug, wenn die durch den Umzug bedingte Tätigkeit nicht fortgeführt wird, kann jedoch weiterhin die entsprechenden Betriebsausgaben geltend machen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-04-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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