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V1424-23 ·25. Mai 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug eines Vermögensverlustes durch eine nicht eingetriebene Forderung nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er einen Vermögensverlust in seiner Einkommensteuer (IRPF) geltend machen kann, der aus einer Forderung resultiert, die er von einer in Insolvenz befindlichen Gesellschaft geerbt hat. Die DGT stellt klar, dass der Verlust steuerlich abzugsfähig ist, wenn die Voraussetzungen des Artikels 14.2 des IRPF-Gesetzes erfüllt sind, wie etwa der Abschluss des Insolvenzverfahrens.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Ermöglicht den steuerlichen Abzug von Forderungsverlusten im Rahmen der Einkommensteuer, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die zeitliche Zurechnung nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens vorliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-05-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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