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V1418-15 ·6. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Mitgliedsbeiträge eines gemeinnützigen Vereins sind nach dem Abgrenzungsprinzip zuzurechnen und nicht im IRPF abzugsfähig

Ein gemeinnütziger Verein erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der Zurechnung der Mitgliedsbeiträge sowie deren Abzugsfähigkeit in der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT stellt klar, dass Einnahmen nach dem Abgrenzungsprinzip (Devengo) zuzurechnen sind und die Mitglieder die Beiträge nicht steuerlich geltend machen können, da die Organisation keine gemeinnützige Körperschaft im Sinne des öffentlichen Nutzens ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Vereinsbeiträgen und stellt klar, dass ohne den Status einer öffentlich nützlichen Vereinigung kein Abzug für Spenden oder Beiträge möglich ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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