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V1415-25 ·24. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Personalüberlassung an eine Gemeinde für Kindertagesstätten unterliegt dem Regelsatz von 21 % der MwSt.

Ein Pflegedienst fragt an, ob die Überlassung von Personal an eine Gemeinde zur Besetzung von Stellen in öffentlichen Kindertagesstätten der Umsatzsteuer unterliegt und welcher Steuersatz anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine steuerpflichtige Dienstleistung zum Regelsatz handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Personal an öffentliche Einrichtungen überlassen, müssen den Regelsatz der Umsatzsteuer anwenden, sofern keine spezifische Befreiung vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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