Zum Inhalt springen
V1414-21 ·14. Mai 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Rückzahlungen aus Nullzinsschranken und deren Entschädigungszinsen sind nicht einkommensteuerpflichtig

Es wurde angefragt, ob die Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge aufgrund von Nullzinsschranken (cláusulas suelo) bei Hypothekendarlehen sowie die dazugehörigen Verzugszinsen der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge nicht in die Bemessungsgrundlage der Steuer einbezogen werden dürfen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung entlastet Steuerpflichtige, da Rückerstattungen aus rechtlichen Korrekturen bei Hypotheken nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-05-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt