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V1412-22 ·16. Juni 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beratungsleistungen an Dritte können der Umsatzsteuer unterliegen, wenn deren tatsächliche Nutzung oder Verwertung in Spanien erfolgt

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Beratungsleistungen für ein Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land mit Umsatzsteuer abzurechnen sind. Die DGT stellt klar, dass trotz der allgemeinen Nichtunterwerfung der Dienstleistungscharakter steuerpflichtig sein kann, sofern die tatsächliche Nutzung oder Verwertung auf spanischem Staatsgebiet erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Kriterien für den Ort der Leistung bei Beratungsdiensten an Drittstaaten und betont die Bedeutung der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzung für die Steuerpflicht in Spanien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-06-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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