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V1406-16 ·6. April 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Ausschluss von Vergütungen anderer Gesellschaften bei der Berechnung der Leitungsfunktion nicht zulässig ohne direkte Beteiligung

Eine Inhaberin einer Holding, die zusätzlich in deren Tochtergesellschaften tätig ist, fragt, ob sie die Gehälter der Tochtergesellschaften ausschließen kann, um die Anforderungen an die Vergütung für Leitungsfunktionen in der Holding zu erfüllen. Die DGT entscheidet, dass ein Ausschluss der Einkünfte nicht anwendbar ist, da die Beteiligung an den Tochtergesellschaften nicht direkt erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeiten zur Optimierung der Bemessungsgrundlage für die Leitungsfunktion ein, wenn die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften über Zwischenschritte gehalten werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-04-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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