Zum Inhalt springen
V1404-25 ·22. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Friseurdienstleistungen in Seniorenresidenzen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 21 % MwSt.

Eine selbstständige Dienstleisterin, die Friseurdienstleistungen in einer Seniorenresidenz erbringt, erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz. Die DGT stellt fest, dass der Regelsatz von 21 % anzuwenden ist, da der Friseurservice keine soziale Hilfsleistung oder pflegerische Betreuung darstellt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass gewerbliche Dienstleistungen in Pflegeeinrichtungen nicht unter die steuerlich begünstigten Sätze für soziale Leistungen fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt