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V1401-15 ·5. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen für Tätigkeiten außerhalb der Organstellung sind Arbeitsentgelt

Ein Gesellschafter und Geschäftsführer eines Catering-Unternehmens fragt an, ob Zahlungen für operative Aufgaben (Menüplanung, Einkauf, Personalwesen) als Arbeitsentgelt zu werten sind. Die DGT stellt fest, dass diese Vergütungen aufgrund fehlender Voraussetzungen für eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit als Arbeitsentgelt einzustufen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Tätigkeiten, die über die rein organische Verwaltung hinausgehen, sofern sie nicht die Kriterien einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erfüllen, steuerlich als Arbeitslohn und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit zu behandeln sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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