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V1396-25 ·21. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung für Auslandsarbeit bei Beschäftigung durch in Spanien ansässige Unternehmen

Ein Fischereiunternehmen erkundigt sich, ob seine Besatzungsmitglieder die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen können, wenn sie in internationalen Gewässern oder in Gewässern Drittstaaten tätig sind. Die DGT stellt fest, dass dies nicht anwendbar ist, da die Arbeit für ein in Spanien ansässiges Unternehmen und nicht für eine nicht ansässige Einheit verrichtet wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerbefreiung für Auslandsarbeit an die Nichtansässigkeit des Arbeitgebers gebunden ist, unabhängig vom geografischen Ort der Tätigkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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