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V1396-20 ·13. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Reise- und Unterbringungskosten eines nicht ansässigen Geschäftsführers sind kein Einkommen, sofern kein privater Vorteil vorliegt

Ein spanisches Unternehmen erkundigte sich, ob die direkt übernommenen Transport-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten für einen in Italien ansässigen Geschäftsführer, der seine Tätigkeit in Spanien ausübt, eine Sachleistung darstellen. Die DGT stellt klar, dass ohne einen privaten Vorteil für den Geschäftsführer kein steuerpflichtiges Einkommen für die Nichtansässigensteuer (IRNR) vorliegt und somit keine Quellensteuerpflicht besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Geschäftsreisekosten für nicht ansässige Führungskräfte und stellt sicher, dass rein geschäftliche Aufwendungen nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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