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V1392-15 ·5. Mai 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein steuerlicher Verlustabzug für uneinbringliche Forderungen ohne Vollstreckungsverfahren möglich

Eine Bürgergesellschaft fragt an, ob sie die Regelung zur steuerlichen Verrechnung von Verlusten aus uneinbringlichen Forderungen anwenden kann, nachdem sie eine Klage auf Vertragsauflösung gewonnen hat. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die gesetzlichen Anforderungen gemäß Buchstabe k) des Artikels 14.2 des LIRPF nicht erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen können Verluste aus nicht eingetriebenen Forderungen nicht einfach durch einen Gerichtssieg geltend machen; es bedarf eines formalen Vollstreckungsverfahrens, um die Unmöglichkeit der Zahlung nachzuweisen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-05-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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