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V1386-20 ·13. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug für Investitionen auf den Kanarischen Inseln setzt wirtschaftliche Tätigkeit bei Immobilienvermietung voraus

Die Steuerzahler fragen an, ob der Abzug für Investitionen auf den Kanarischen Inseln für den Bau von Ferienapartments geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt fest, dass es sich nicht um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, da weder Hotelleistungen erbracht noch eine Vollzeitkraft beschäftigt wird; stattdessen handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Anwendungsbereich des Steuerabzugs ein, da die reine Vermietung ohne zusätzliche Dienstleistungen als Kapitalertrag und nicht als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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