Zum Inhalt springen
V1384-25 ·21. Juli 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für den Abzug gemäß der Zusatzbestimmung 48 der LIRPF

Der Anfragende erkundigt sich nach der Anwendbarkeit des Abzugs gemäß der achtundvierzigsten Zusatzbestimmung der LIRPF. Die DGT erläutert die Voraussetzungen für dessen Anwendung, trifft jedoch aufgrund mangelnder Informationen keine Entscheidung darüber, ob der konkrete Fall anspruchsberechtigt ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Steuerabzugs, lässt jedoch die Prüfung des Einzelfalls aufgrund unvollständiger Sachverhaltsdarstellung offen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-07-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt