Zum Inhalt springen
V1382-16 ·4. April 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Catering-Dienstleistungen für eine Stiftung unterliegen dem 10 %-IVA-Satz, nicht dem 4 %-Satz

Eine soziale Hilfsorganisation erkundigte sich, ob für die Catering-Dienstleistungen, die sie für ihre Bewohner beauftragt, der ermäßigte Steuersatz von 4 % gilt. Die DGT entschied, dass dieser Satz nur für die von der Stiftung erbrachten sozialen Hilfsleistungen gilt, nicht jedoch für die Catering-Lieferungen, die sie von Dritten bezieht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der ermäßigte Steuersatz für soziale Dienstleistungen nicht auf die von Dritten bezogenen Zulieferungen (Catering) anwendbar ist, was die Steuerlast für Stiftungen in diesem Bereich erhöht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-04-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt