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V1380-23 ·23. Mai 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lieferdienst der Stadtverwaltung unterliegt der MwSt., da es sich um eine Gebühr handelt

Eine Stadtverwaltung erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht für einen von ihr und einer gemeinnützigen Organisation erbrachten Essenslieferdienst. Die DGT stellt fest, dass der Dienst der Stadtverwaltung der MwSt. unterliegt, da die erhobene Gebühr keine steuerliche Natur hat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Erhebung einer Gebühr (precio público) für einen Lieferdienst nicht automatisch eine Steuerbefreiung rechtfertigt, sofern die Gebühr nicht den Charakter einer Steuer hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-05-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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