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V1378-24 ·10. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragung eines in der Erschließung befindlichen Grundstücks unterliegt der MwSt. und ermöglicht das Reverse-Charge-Verfahren

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob der Verkauf eines durch eine Neuaufteilung entstandenen Grundstücks, dessen Erschließung noch nicht abgeschlossen ist und das eine registerrechtliche Belastung zur Deckung der Erschließungskosten aufweist, der Mehrwertsteuer unterliegt und ob das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang steuerpflichtig ist und das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden kann, sofern der Erwerber zur Übernahme der Erschließungskosten verpflichtet ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Grundstücksübertragungen während der Erschließungsphase und bestätigt die Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens bei bestehenden Erschließungslasten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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