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V1371-16 ·1. April 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei im Ausland ausgeübter Tätigkeit (Art. 7 Buchst. p LIRPF)

Eine Hochschullehrerin erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten. Die DGT stellt fest, dass diese nicht anwendbar ist, da die Tätigkeit nicht für ein in Spanien nicht ansässiges Unternehmen oder eine Betriebsstätte im Ausland ausgeübt wird.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Kreis der Steuerpflichtigen ein, die von der Befreiung für Auslandsarbeit profitieren können, da eine spezifische Verbindung zu einer nicht in Spanien ansässigen Einheit oder einer ausländischen Betriebsstätte zwingend erforderlich ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-04-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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