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V1368-20 ·12. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Ausschluss der Zurechnung von Immobilienerträgen während des COVID-19-Lockdowns möglich

Der Anfragende erkundigt sich, ob der Alarmzustand und die durch die COVID-19-Epidemie bedingten Lockdowns eine Ausnahme von der Zurechnung von Immobilienerträgen für den Zeitraum dieser Beschränkungen erlauben. Die DGT antwortet, dass die Zurechnung auf der Verfügbarkeit der Immobilie basiert und nicht auf deren tatsächlicher Nutzung.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die steuerliche Zurechnung von Immobilienerträgen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Immobilie erfolgt, sofern diese zur Verfügung steht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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