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V1355-16 ·31. März 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Meldepflicht für Auslandsvermögen hängt von der Inhaberschaft zum 31. Dezember ab

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er ausländische Aktien melden muss, die im Laufe des Jahres gekauft und verkauft wurden, ohne zum Bilanzstichtag Inhaber zu sein. Die DGT stellt klar, dass keine Meldepflicht besteht, wenn man am 31. Dezember nicht mehr Inhaber ist, es sei denn, die Inhaberschaft wurde zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr beendet.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert den Stichtag für die Meldepflicht bei Auslandsvermögen und schafft Rechtssicherheit für Steuerpflichtige, die Wertpapiere innerhalb eines Kalenderjahres veräußern.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-03-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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