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V1354-24 ·7. Juni 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Die reine, einfache und unentgeltliche Erbausschlagung begründet keine Steuerpflicht für den Erblasser

Ein Ratsuchender erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Ausschlagung eines Erbes nach dem Tod seiner Eltern. Die DGT stellt klar, dass bei einer reinen, einfachen und unentgeltlichen Ausschlagung der Erblasser nicht zum Steuerschuldner wird, da die Annahme des Erbes nicht erfolgt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass eine formale Erbausschlagung keine steuerliche Relevanz für den Ausschlagenden hat, da kein Erwerb stattfindet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-06-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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