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V1350-15 ·29. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Einkunftserzielung bei Kapitalerhöhung durch Forderungsverrechnung; Sonderregelung für Sacheinlagen oder Wertpapiertausch möglich

Die Anfragende erkundigt sich, ob eine Kapitalerhöhung durch Forderungsverrechnung Einkünfte generiert und ob eine Abspaltung von Vermögenswerten unter die Sonderregelung fallen kann. Die DGT stellt fest, dass die Kapitalerhöhung keine Einkünfte begründet und die Einbringung von Vermögenswerten unter die Sonderregelung für Sacheinlagen fallen kann, sofern die Beteiligungsanforderungen erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerneutrale Behandlung von Kapitalerhöhungen mittels Forderungsverrechnung und bestätigt die Anwendbarkeit von Sonderregeln bei Sacheinlagen unter Einhaltung der Beteiligungsvoraussetzungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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