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V1348-20 ·11. Mai 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erwerb von Designs von einem US-Unternehmen unterliegt der Umsatzsteuer mittels Reverse-Charge-Verfahren

Ein spanisches Unternehmen zur Herstellung von Blankwaffen erkundigt sich nach der Besteuerung beim Erwerb von Designs von einem US-Unternehmen. Die DGT stellt fest, dass es sich bei dem Vorgang um eine in Spanien steuerpflichtige Dienstleistung handelt und das spanische Unternehmen das Reverse-Charge-Verfahren anwenden muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen bei Dienstleistungsimporten aus Drittstaaten (hier USA) die Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens selbst schulden und deklarieren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-05-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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