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V1344-15 ·29. April 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Öffentlich-rechtliche Körperschaften ohne Status als öffentliche Verwaltung sind bei entgeltlichen Leistungen umsatzsteuerpflichtig

Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht ihrer Dienstleistungen. Die DGT stellt fest, dass ihre entgeltlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Steuer unterliegen, da sie gemäß Artikel 7 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes nicht den Status einer öffentlichen Verwaltung innehat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft allein nicht ausreicht, um von der Umsatzsteuer befreit zu sein; entscheidend ist die Einordnung als öffentliche Verwaltung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-04-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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