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V1337-22 ·13. Juni 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beitrittsprämie bei einvernehmlicher Auflösung unterliegt der Einkommensteuer ohne 30 %-Minderung

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich, ob eine Prämie für den Beitritt zu einem Programm zur freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Minderung wegen Unregelmäßigkeit in Betracht kommt. Die DGT stellt fest, dass eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen als Arbeitsentgelt zu versteuern ist und die 30 %-Minderung nicht anwendbar ist, sofern die Zahlung nicht einem einzigen Veranlagungszeitraum zugerechnet wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Arbeitnehmer, die im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder freiwilligen Programmen Prämien erhalten, können die steuerliche Minderung für unregelmäßige Einkünfte nicht in Anspruch nehmen, wenn die Auflösung auf gegenseitigem Einvernehmen beruht und die Zahlung über mehrere Jahre verteilt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-06-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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