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V1336-19 ·10. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vom Arbeitgeber übernommene Rechtsverteidigungskosten sind nicht einkommensteuerpflichtig für den öffentlichen Dienstmitarbeiter

Ein städtischer Architekt erkundigte sich, ob die Erstattung von Anwaltskosten und die Zahlung von Prozessbevollmächtigten durch seine Stadtverwaltung in der Einkommensteuer (IRPF) zu berücksichtigen sind. Die DGT entschied, dass keine steuerliche Relevanz besteht, da dem Arbeitnehmer kein persönlicher wirtschaftlicher Vorteil oder Nutzen entsteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Übernahme von Verteidigungskosten durch den Arbeitgeber keine steuerpflichtige Sachleistung darstellt, sofern kein individueller Vermögensvorteil für den Arbeitnehmer vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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